BEPS Pillar Two
BEPS Pillar Two ist das von der OECD koordinierte Rahmenwerk, das eine globale Mindestbesteuerung von 15 % für multinationale Unternehmen mit konsolidierten Umsatzerlösen über EUR 750 Millionen einführt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise in den wichtigsten Jurisdiktionen ab 2024.
Obwohl Pillar Two für multinationale Konzerne konzipiert wurde, können die Regeln auch Family-Office-Strukturen betreffen, die substanzielle Beteiligungen an operativen Unternehmen halten, große Investmentvehikel verwalten oder Holdinggesellschaften unterhalten, welche die konsolidierte Umsatzschwelle erreichen. Die Income Inclusion Rule (IIR) und die Undertaxed Profits Rule (UTPR) interagieren mit traditionellen Planungstechniken auf eine Weise, die explizite Modellierung erfordert.
Family Offices, die Kapital aus Beteiligungen an operativen Unternehmen verwalten, sollten ihre Strukturen bereits jetzt gegen Pillar Two prüfen. Das Zusammenspiel mit nationalen qualifizierten inländischen Mindeststeuerregeln (Qualified Domestic Minimum Top-up Taxes, QDMTTs) und mit traditionellen Abkommensvorteilen erzeugt eine Planungskomplexität, mit der selbst erfahrene Berater noch ringen. In der Schweiz wird die OECD-Mindestbesteuerung auf Verfassungsebene verankert; in Deutschland erfolgt die Umsetzung über das Mindeststeuergesetz (MinStG), während Österreich eigene nationale Regelungen vorbereitet.
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