Next-Gen Venture Investing: Familienvermögen gezielt einsetzen
Wer mit Familienkapital die nächste Unternehmergeneration unterstützt, braucht Preisdisziplin, solide Governance und einen klaren Blick auf den Unterschied zwischen geduldigem Kapital und subventioniertem Kapital.

Kernaussagen
- •Familienkapital, das zu Konditionen unterhalb des Marktniveaus an Next-Gen-Unternehmer vergeben wird, erzeugt verdeckte Vermögenstransfers, die die Nachfolgeplanung verzerren und intergenerationelle Konflikte begünstigen.
- •Direktinvestitionen in der Seed-Phase erfordern einen portfolioorientierten Ansatz: Statistisch gesehen erwirtschaften weniger als 15 % der Seed-Investitionen einen positiven Gesamtreturn – Einzelengagements sind daher fast immer ein Governance-Versagen.
- •Co-Investments in der Wachstumsphase neben institutionellen Venture- oder Private-Equity-Fonds schaffen einen disziplinierenden Preisanker und reduzieren das Risiko, dass das Family Office als Bewertungsausreisser auftritt.
- •Ein formelles Investment Committee mit mindestens einem unabhängigen Mitglied ist die Mindestanforderung an die Governance jedes familiären Venture-Programms – ohne diese Struktur ist eine emotionsgetriebene Kapitalallokation nahezu unvermeidlich.
- •Die BEPS-Pillar-Two-Regelungen und die CRS-Meldepflichten bedeuten, dass über Niedrigsteuerstandorte geführte Venture-Strukturen heute deutlich höhere Compliance-Kosten verursachen als noch vor fünf Jahren.
- •Der psychologische Vertrag zwischen einem Family Office und einem begünstigten Next-Gen-Gründer muss separat vom kommerziellen Term Sheet dokumentiert werden, um späteren Streit über gegenseitige Erwartungen zu vermeiden.
- •Family Offices mit einem verwalteten Vermögen von unter 500 Millionen CHF bzw. EUR verfügen in der Regel nicht über die Deal-Flow-Infrastruktur für ein eigenständiges Venture-Programm – Co-Investments neben einem spezialisierten Fonds sind der kapitaleffizientere Weg.
Warum Family Offices zunehmend auf direkte Venture-Investitionen setzen
Die strukturellen Argumente für Venture-Capital-Exposure innerhalb eines Family-Office-Portfolios haben sich im vergangenen Jahrzehnt erheblich gefestigt. Daten von Cambridge Associates zeigen konsistent, dass Top-Quartil-Venture-Fonds über Zehn- und Fünfzehnjahreszeiträume die Aktienmärkte übertroffen haben – die Jahrgänge 2010 bis 2020 erzielten im oberen Quartil einen medianen Netto-IRR von über 20 %. Gleichzeitig hat die zunehmend längere Privatmarktphase von Unternehmen die an öffentlichen Märkten erzielbaren Renditen beschnitten und anspruchsvolle Family Offices zu einem frühzeitigeren Einstieg veranlasst. Vor diesem Hintergrund hat sich ein eigenständiges Subthema herausgebildet: die Nutzung der familiären Bilanz nicht nur für den abstrakten Zugang zu Venture-Renditen, sondern für die direkte Unterstützung unternehmerischer Ambitionen der nächsten Generation. Dies ist eine grundlegend andere Tätigkeit als die Allokation in einen Blind-Pool-Fonds – und beide zu vermischen, gehört zu den kostspieligsten Fehlern, die ein Governance-Rahmen begehen kann.
Laut dem UBS Global Family Office Report 2023 hielten 38 % der Family Offices weltweit direkte Private-Equity- oder Venture-Investitionen – gegenüber 26 % im Jahr 2019. Ein wesentlicher Teil dieser Direktinvestitionen betraf Gründer mit familiärem Bezug. Die Attraktivität liegt auf der Hand: Das Kapital verbleibt im familiären Ökosystem, die Familie behält Governance-Transparenz, und die Next-Gens gewinnen den nötigen Spielraum, ohne den existenziellen Finanzierungsdruck aufzubauen, dem Gründer ausgesetzt sind, die ausschliesslich auf institutionelles Kapital angewiesen sind. Das Risiko ist jedoch ebenso offensichtlich: Ohne Preisdisziplin, Governance-Struktur und eine ehrliche Beurteilung der stufenspezifischen Risiken ist das, was als strategische Familienkapitalallokation erscheint, häufig eher eine bedingungslose Förderung im Gewand einer Venture-Investition.
Das Preisproblem: Familienkapital versus Marktkapital
Die folgenreichste Entscheidung, die ein Family Office beim Engagement für einen Next-Gen-Unternehmer trifft, ist die Bepreisung seines Kapitals. Marktkapital – wie es institutionelle Seed-Fonds, Angel-Syndikate oder Growth-Equity-Gesellschaften bereitstellen – wird im Wettbewerb mit einem breiten Opportunitätenspektrum bepreist. Ein institutioneller Seed-Investor, der 2024 Kapital einsetzt, erwartet einen Anteil von 15 bis 25 % an einem Unternehmen zu einer Post-Money-Bewertung, die echtes Market Clearing widerspiegelt. Diese Bepreisung berücksichtigt die statistische Realität, dass die Mehrheit der Seed-Investitionen nichts zurückbringt, ein kleinerer Teil das Ein- bis Dreifache des eingesetzten Kapitals erzielt und nur sehr wenige die Multiples liefern, die das Portfolio rechtfertigen. Wenn Familienkapital ohne Bezug auf diesen Rahmen eingesetzt wird, orientiert sich die Bewertung häufig an Gefühlen: Was braucht dieses Familienmitglied, welche Bewertung erscheint fair, und welche Beteiligungsquote fühlt sich nicht zu verwässernd an, um den Familienfrieden zu wahren?
Die Konsequenzen einer Fehlbepreisung sind vielschichtig. Investiert das Family Office zu einer gegenüber Marktvergleichswerten überhöhten Bewertung, entsteht eine implizite Subvention, die dem Gründer langfristig nicht hilft. Nachfolgende institutionelle Investoren werden die Cap Table prüfen und die anomale frühere Runde bemerken – in vielen Fällen ist eine Down-Round-Korrektur notwendig, bevor professionelles Kapital einsteigt, was genau das Ergebnis ist, das die grosszügige Ausgangsbewertung vermeiden sollte. Investiert das Family Office umgekehrt zu aggressiv – und sichert sich eine grössere Beteiligung als marktüblich –, signalisiert es künftigen Co-Investoren, dass die Familie Wert abschöpft statt hinzuzufügen, was die Fähigkeit des Gründers, weiteres Kapital zu beschaffen, gefährdet. Der richtige Ansatz besteht darin, zum Marktpreis oder nahe daran zu investieren, diese Bewertung anhand vergleichbarer Transaktionen zu dokumentieren und den Wunsch, den Next-Gen-Unternehmer zu fördern, über einen separat strukturierten Mechanismus umzusetzen: eine Schenkung, ein Darlehen oder einen expliziten Zuschuss ausserhalb des Investitionsvehikels.
Familienkapital unter Marktwert einzusetzen, macht es nicht zu geduldigen Kapital. Es macht es zu subventioniertem Kapital – und die Subvention wird, wenn undokumentiert, zur Quelle intergenerationeller Beschwerden statt zum Vorteil.
Die Dokumentation einer marktgerechten Bewertung ist auch aus regulatorischen Gründen relevant. Im Rahmen von FATCA und CRS können Transaktionen zwischen verbundenen Parteien, die wesentlich von den Bedingungen unter Fremden abweichen, in mehreren Jurisdiktionen Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Im DACH-Raum greifen zudem die Verrechnungspreisvorschriften: In Deutschland und Österreich prüft die Finanzverwaltung konzerninterne Transaktionen auf Fremdüblichkeit; die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in der Schweiz tut dies ebenso. Family Offices, die grenzüberschreitend agieren – etwa mit einer schweizerischen Holdingstruktur und einer deutschen Betriebsgesellschaft –, müssen sicherstellen, dass Kapitalhingaben an verbundene Gründer dem Drittvergleich standhalten. BEPS Pillar Two, das einen globalen Mindesteffektivsteuersatz von 15 % für multinationale Konzerne mit Umsätzen über 750 Millionen EUR einführt, betrifft die meisten Family-Office-Venture-Programme zwar nicht direkt, doch die damit verbundenen länderbezogenen Berichtspflichten schaffen ein Umfeld, in dem Nicht-Fremdvergleichstransaktionen für Steuerbehörden zunehmend sichtbar werden.
Seed-Stage-Investitionen: Portfoliologik und familiäre Realität
Seed-Stage-Venture-Investitionen haben einen mathematischen Charakter, den die meisten Family Offices unterschätzen, bis sie einen vollständigen Zyklus erlebt haben. Daten von Correlation Ventures, die über 21.000 Venture-Finanzierungen analysierten, zeigen: Rund 65 % der Seed-Investitionen bringen weniger als das eingesetzte Kapital zurück, etwa 25 % erzielen das Ein- bis Fünffache, und weniger als 10 % erzielen mehr als das Zehnfache. Die Konsequenz ist klar: Seed-Investing ist eine Portfolio-Aktivität – die Ökonomie funktioniert nur, wenn genügend Wetten platziert werden, damit die Potenzgesetz-Verteilung der Ergebnisse einen angemessenen Gesamtreturn generiert. Die meisten institutionellen Seed-Fonds halten zwischen 25 und 50 Positionen. Ein Family Office, das Seed-Kapital in drei oder vier Next-Gen-Ventures einsetzt, betreibt kein Seed-Programm. Es geht eine konzentrierte Frühphasenwette ein – ein strukturell anderes Risikoprofil, das auf eigenen Grundlagen bewertet werden sollte.
Das bedeutet nicht, dass Familien Seed-Stage-Unterstützung für Next-Gen-Unternehmer vermeiden sollten. Es bedeutet, dass die Entscheidungsarchitektur ehrlich sein muss über das, was sie ist. Unterstützt die Familie einen bestimmten Unternehmer aus Überzeugung, Vertrauen und strategischer Ausrichtung – nicht weil sie ein diversifiziertes Seed-Programm betreibt –, dann ist der richtige Rahmen, die Position als einzelne Venture-Wette zu dimensionieren, das Szenario eines Totalverlustes zu analysieren und sicherzustellen, dass der Verlust dieses Kapitals dem übergeordneten Finanzplan der Familie keinen wesentlichen Schaden zufügt. Die PwC Family Business Survey 2023 ergab, dass 41 % der Familienunternehmen in den vorangegangenen fünf Jahren mindestens eine Direktinvestition in ein Next-Gen-Venture getätigt hatten – davon berichteten jedoch nur 18 %, über einen formalen Bewertungsrahmen für diese Investitionen zu verfügen, der sich von ihrem Rahmen für andere Anlageklassen unterschied.
Strukturierung der Seed-Runde für Next-Gen-Gründer
Wenn ein Family Office eine Seed-Stage-Unterstützung beschliesst, sind die strukturellen Entscheidungen wesentlich. Wandelanleihen (Convertible Notes) und SAFE-Instrumente (Simple Agreement for Future Equity) sind in der Pre-Seed- und Seed-Phase zum Marktstandard geworden – insbesondere im angelsächsischen Raum –, weil sie die Bewertungsverhandlung auf eine nachfolgende Preis-Runde verschieben, wenn mehr Informationen verfügbar sind. Ein Family Office, das über einen SAFE mit einem marktgerechten Valuation Cap und Standard-Discount-Konditionen von typischerweise 15 bis 20 % investiert, partizipiert zu Bedingungen, die professionelle Co-Investoren kennen und akzeptieren werden. Direkt eine bepreiste Eigenkapitalrunde in der Seed-Phase auszuhandeln, setzt demgegenüber eine Post-Money-Bewertung fest, die gegenüber nachfolgenden Investoren schwer zu verteidigen sein kann und unmittelbare Cap-Table-Komplexität erzeugt. Auch im deutschsprachigen Raum haben sich diese US-geprägten Instrumente – oft flankiert durch eine GmbH-Gesellschaftervereinbarung oder ein Wandeldarlehen nach deutschem oder Schweizer Recht – zunehmend durchgesetzt.
Pro-rata-Rechte – das Recht, an künftigen Runden teilzunehmen, um den Eigentumsanteil zu erhalten – sind in der Seed-Phase der Sicherung wert, wenn das Family Office über mehrere Runden hinweg aktiver Investor bleiben möchte. Diese Rechte sind für institutionelle Investoren Standard und sollten für Familienkapital gleichermassen Standard sein, unabhängig von einer familiären Beziehungsdimension. Sie wegzulassen, weil die Verhandlung im Familienkontext unangenehm wirkt, ist ein Governance-Versagen, das sich mit zunehmender Verwässerung im Laufe der Zeit kumuliert.
Growth-Stage-Co-Investment: der Vorteil des institutionellen Preisankers
Direktinvestitionen in der Wachstumsphase – typischerweise ab Series B bis zur Pre-IPO-Runde – bieten Family Offices einen strukturell günstigeren Einstiegspunkt als die Seed-Phase. Bis ein Unternehmen Series B erreicht, hat es in der Regel Product-Market-Fit bewiesen, verfügt über prüfbare Umsätze und wurde bereits von mindestens einem früheren institutionellen Investor bewertet, dessen Due Diligence als Referenz herangezogen werden kann. Das Family Office tritt als Co-Investor neben einem führenden institutionellen Haus auf, nicht als primärer Preissetzer – womit das zuvor beschriebene Preisproblem entschärft wird. Das Term Sheet des Lead-Investors verankert die Bewertung, die rechtlichen Dokumente folgen marktüblichen Standards, und die Aufgabe des Family Office besteht darin, Kapital und gegebenenfalls strategischen Mehrwert beizusteuern, anstatt die Transaktion zu originieren und zu strukturieren.
Für Next-Gen-Unternehmer im Besonderen ist die Wachstumsphase der Bereich, in dem Familienkapital am stärksten strategisch differenziert werden kann – nicht weil es günstiger ist, sondern weil es geduldig ist. Ein institutioneller Wachstumsfonds operiert typischerweise mit einer definierten Fondslaufzeit von sieben bis zehn Jahren und einer erwarteten Haltedauer von drei bis fünf Jahren. Ein Family Office mit einem multigenerationalen Investitionshorizont kennt keine solche Beschränkung. Dieser echte Dauervorteil kann für einen Gründer wertvoll sein, der nicht durch einen Investor unter Druck gesetzt werden möchte, der selbst Liquiditätszwängen unterliegt. Dieser Vorteil sollte explizit in den Investitionsbedingungen verankert werden – nicht durch günstigere Bewertungen, sondern durch eine verlängerte Frist bei Drag-along-Regelungen oder permissivere Bedingungen bei Liquiditätsereignissen.
Die operativen Anforderungen des Growth-Stage-Investing sind ebenfalls anspruchsvoller als in der Seed-Phase. Ein Unternehmen, das eine Series-B- oder -C-Runde durchführt, wird Investoren oberhalb einer bestimmten Beteiligungsschwelle typischerweise eine Gesellschaftervereinbarung mit substanziellen Governance-Bestimmungen abverlangen: Boardsitz oder Beobachterrechte, Informationsrechte mit quartalsweisen Meldepflichten, Zustimmungsrechte bei wesentlichen Transaktionen und Verwässerungsschutz. Das Family Office benötigt die interne Kapazität, diese Rechte zu überwachen und bei Bedarf darauf zu reagieren. Laut dem Campden Wealth North American Family Office Report 2023 verfügten nur 34 % der Family Offices mit direkten Privatmarktinvestitionen über ein dediziertes internes Teammitglied, das für die Überwachung dieser Positionen zuständig war. Der Rest verliess sich auf die ad hoc-Aufmerksamkeit des Chief Investment Officer oder des Principals – was für ein Growth-Stage-Portfolio strukturell unzureichend ist.
Jurisdiktion und Struktur für Growth-Stage-Vehikel im DACH-Raum
Die Wahl des Investitionsvehikels in der Wachstumsphase hat steuerliche und regulatorische Konsequenzen, die je nach Jurisdiktion erheblich variieren. Im DACH-Raum stehen Family Offices vor einer Reihe spezifischer Überlegungen. Schweizer Family Offices, die über eine Holdingstruktur in Zug oder Zürich investieren, profitieren unter Umständen von der Beteiligungsabzugsregelung auf Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen. Deutsche Family Offices hingegen müssen die Gewerbesteuerproblematik bei direkten Beteiligungen beachten sowie die Frage, ob eine gewerbliche Prägung vorliegt, die die steuerliche Behandlung der Gewinne beeinflusst. Österreichische Strukturen profitieren unter bestimmten Voraussetzungen von der Schachtelbegünstigung. Die FINMA reguliert in der Schweiz keine reinen Single-Family-Office-Strukturen, soweit diese ausschliesslich eigenes Familienvermögen verwalten; sobald jedoch Drittkapital hinzukommt oder ein Vehikel mehrere Familienzweige verbindet, können FINMA-Bewilligungspflichten nach dem Kollektivanlagengesetz (KAG) ausgelöst werden. In Deutschland fällt die Beurteilung in den Zuständigkeitsbereich der BaFin; die relevante Frage ist, ob ein Vehikel unter die AIFM-Richtlinie fällt. CRS-Meldepflichten gelten auf Kontoebene und verpflichten Finanzinstitute – einschliesslich Depot- und Verwaltungsstellen von Familienvehikeln – zur Identifikation und Meldung von Kontrollpersonen und wirtschaftlich Berechtigten. Die Ausweitung des CRS auf über 100 Jurisdiktionen per 2024 bedeutet, dass geografische Diversifizierung nicht länger die Meldetransparenz bietet, die sie einst bot.
Direktes Unternehmertum: wenn der Next-Gen der Gründer ist
Das komplexeste Szenario im Next-Gen-Venture-Capital ist nicht die Investition, sondern das direkte Unternehmertum: die Situation, in der ein Familienmitglied nicht externer Unternehmer ist, der Kapital sucht, sondern persönlich das Unternehmen gründet und führt. Hier steht das Family Office vor einer Rollenverwirrung, die korrosiv wirken kann, wenn sie nicht explizit gemanagt wird. Ist es Investor? Garant? Strategischer Unterstützer? Sicherheitsnetz? Jede dieser Rollen impliziert andere Erwartungen, Verpflichtungen und Ausstiegsbedingungen – und das Versäumnis, schriftlich festzulegen, welche Rolle das Family Office einnimmt, bevor Kapital bereitgestellt wird, ist die Quelle eines Grossteils der Next-Gen-Unternehmerprobleme, die dem Markt zugeschrieben werden, in Wirklichkeit aber Governance-Versagen sind.
Ein Gründer, der weiss, dass die Familienbilanz hinter ihm steht, wird sich anders verhalten als einer, der mit echtem Risikokapital operiert. Das ist kein Charakterfehler, sondern eine direkte Reaktion auf Anreizstrukturen. Soweit möglich sollte das Family Office seine Unterstützung so gestalten, dass sie die Anreizstruktur externen Kapitals repliziert. Das bedeutet: Eigenkapital nehmen statt Darlehen mit weichen Rückzahlungsbedingungen, dieselben Reporting- und Governance-Pflichten verlangen, die ein institutioneller Investor fordern würde, und im Voraus festlegen, unter welchen Bedingungen zusätzliches Kapital bereitgestellt wird oder nicht. Das von Family-Governance-Beratern verwendete Stalk-Walk-Run-Framework formalisiert diese Eskalationsbedingungen: Die Familie stellt Seed-Kapital mit vereinbarten Meilensteinen bereit, und nachfolgende Tranchen sind an Leistung geknüpft statt automatisch.
Das Family Office, das als bedingungsloser Rückhalt agiert, unterstützt keinen Unternehmer. Es entfernt die Bedingungen, die Unternehmertum wirklich prägend machen.
Unabhängig von der Finanzstruktur sollte das Family Office den sogenannten psychologischen Vertrag adressieren: die Gesamtheit der gegenseitigen Erwartungen zwischen der Familie als Kapitalgeberin und dem Next-Gen als Operator. Erwartet die Familie die spätere Integration des neuen Unternehmens in das Familienunternehmen? Will der Gründer dauerhaft unabhängig bleiben? Was geschieht, wenn das Venture scheitert – kehrt das Familienmitglied in eine Rolle im Stammunternehmen zurück, oder ist dieser Weg versperrt? Diese Fragen haben keine universellen Antworten, ihr Fehlen in der Dokumentation wird jedoch fast immer bereut. Einige Family-Governance-Berater empfehlen einen parallelen Familiencharta-Zusatz, der diese nichtfinanziellen Erwartungen neben dem kommerziellen Term Sheet festhält, damit beide Parteien einen schriftlichen Nachweis der getroffenen Vereinbarungen haben.
Governance-Architektur für familiäre Venture-Programme
Ein familiäres Venture-Programm – ob auf externe Next-Gen-Unternehmer, direkte Familienunterstützung oder beides ausgerichtet – erfordert eine Governance-Architektur, die sich vom allgemeinen Investment-Committee-Prozess des Family Office unterscheidet. Der Grund ist einfach: Der Standard-Investment-Committee-Prozess ist darauf ausgelegt, finanzielle Renditen auf risikoadjustierter Basis zu bewerten. Ein Venture-Programm mit einer Next-Gen-Dimension beinhaltet zwangsläufig nichtfinanzielle Überlegungen – Entwicklungsziele, Beziehungsmanagement, Implikationen für die Nachfolgeplanung –, die ein anderes Beratungsforum erfordern. Beides zu vermischen führt entweder zur Unterordnung finanzieller Disziplin unter Familiengefühle oder zur Unterordnung legitimer nichtfinanzieller Ziele unter einen finanziellen Rahmen, der dafür nie konzipiert wurde.
Zusammensetzung und Unabhängigkeit des Investment Committee
Die Mindestanforderung an die Governance eines familiären Venture-Programms umfasst ein dediziertes Investment Committee mit mindestens einem unabhängigen Mitglied, das keine familiäre Verbindung hat und kein wirtschaftliches Interesse am Ergebnis – ausser seiner Vergütung als Berater. Dieses Unabhängigkeitserfordernis ist in der institutionellen Fondsverwaltung Standard: Im DACH-Raum leitet die FINMA entsprechende Erwartungen aus ihrem Rundschreiben zu Governance und internen Kontrollen ab; die BaFin stützt sich auf die MaComp und das KAGB; die AIFMD gilt für regulierte kollektive Strukturen. Für ein Family Office sollte dasselbe Prinzip gelten. Das unabhängige Mitglied liefert einen Referenzpunkt für Marktnormen, eine Korrektur für emotionale Kapitalallokation und – entscheidend – eine glaubwürdige externe Prozessvalidierung, auf die künftige Co-Investoren oder Nachfolger sich stützen können.
Über die Zusammensetzung hinaus sollte das Investment Committee mit einem dokumentierten Mandat operieren, das festlegt: den maximalen Prozentsatz des Familienvermögens, der dem Venture-Programm insgesamt zugewiesen werden kann, die maximale Einzelinvestitionsgrösse als Prozentsatz des Programmkapitals, die erforderliche Dokumentation für jede Investition (Businessplan, Finanzmodell, vergleichende Transaktionsanalyse, Due-Diligence-Memo) sowie die Mindest-Informationsrechte, die das Family Office von Portfoliounternehmen einfordert. Fehlt auch nur eines dieser Elemente, entsteht eine Lücke, durch die ad hoc-Entscheidungen unweigerlich passieren werden.
Interessenkonflikt-Protokolle
Das Management von Interessenkonflikten ist der am häufigsten vernachlässigte Aspekt familiärer Venture-Governance. Wenn der potenzielle Investitionsempfänger ein Familienmitglied ist, hat jede Person im Investment Committee mit einer familiären Beziehung zu diesem Mitglied einen potenziellen Interessenkonflikt. Der Governance-Rahmen sollte im Voraus festlegen, wie Konflikte deklariert werden, wer sich bei welchen Entscheidungen enthält und ob eine befangene Mehrheit die Handlungsbefugnis des Committees aufhebt. Diese Protokolle sind in der regulierten Fondsverwaltung Standard – die MiFID-II-Umsetzung in Deutschland und Österreich sowie die analogen FINMA-Vorgaben in der Schweiz verpflichten Finanzintermediäre zur Identifikation und zum Management von Interessenkonflikten – und das Family Office sollte gleichwertige Standards übernehmen, unabhängig davon, ob es formal in den Anwendungsbereich dieser Vorschriften fällt.
Praktisch bedeutet das: Bringt ein Familienmitglied einen Venture-Vorschlag ein, sollte das Investment Committee ihn ohne Anwesenheit des vorschlagenden Familienmitglieds bewerten, und jedes Committee-Mitglied, das dem Antragsteller persönlich nahesteht, sollte erwägen, ob seine Enthaltung angemessen ist. Das Entscheidungsmemo sollte festhalten, wer anwesend war, wer sich enthalten hat und auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde. Diese Dokumentation ist keine bürokratische Formalität; sie ist der Nachweis, der die Familie vor der – fast immer irgendwann auftauchenden – Behauptung schützt, eine bestimmte Investition sei aus anderen als sachlichen Gründen getätigt oder abgelehnt worden.
Asset Allocation und Portfolio-Dimensionierung für Venture-Programme
Die Frage, wie viel Familienkapital einem Venture-Programm zugewiesen werden sollte, wird sehr unterschiedlich beantwortet, je nach Gesamtvermögen, Liquiditätsprofil und Risiko-Governance-Rahmen des Family Office. Ein allgemeines Prinzip aus der institutionellen Portfoliokonstruktion – dass alternative Anlagen einschliesslich Venture Capital nicht mehr als 20 bis 30 % eines langfristigen Portfolios ausmachen sollten, mit Venture speziell bei maximal 5 bis 10 % des Gesamtvermögens – bietet einen vernünftigen Ausgangspunkt. Doch er muss für den Familienkontext angepasst werden. Ein Family Office mit bereits erheblichen illiquiden Vermögenswerten im operativen Unternehmen könnte feststellen, dass zusätzliche 10 % in Venture eine übermässige Konzentration in illiquiden, risikoreichen Anlagen schafft. Die Empfehlung von Cambridge Associates für Stiftungsinvestoren lautet, dass Venture-Allokationen über 15 % des Gesamtportfolios eine entsprechende Fähigkeit erfordern, mehrjährige Phasen ohne Liquidität zu tolerieren – was nicht alle Familien haben.
Innerhalb der Venture-Allokation sollte die Verteilung zwischen Seed-Stage, Growth-Stage und direkter Unternehmerunterstützung die Managementkapazität der Familie widerspiegeln. Seed-Stage-Positionen erfordern aktives Beziehungsmanagement und häufige Gründerkommunikation; Growth-Stage-Positionen erfordern rechtliche und finanzielle Überwachung; direkte Unternehmerunterstützung erfordert quasi-operative Beteiligung. Ein Family Office mit kleinem professionellen Team – was auf die Mehrheit der Single-Family-Offices weltweit zutrifft, wo der Campden Wealth Global Family Office Report 2023 einen Median von sechs Mitarbeitern auswies – kann realistischerweise nicht alle drei parallel betreiben, ohne die Qualität flächendeckend zu beeinträchtigen. Ein oder zwei Modalitäten als primären Fokus zu wählen und die anderen über Co-Investment-Strukturen oder Fondscommitments zu erschliessen, ist der operativ ehrlichere Ansatz.
Erfolgsmessung in finanziellen und nichtfinanziellen Dimensionen
Die Evaluation eines familiären Venture-Programms erfordert einen Messrahmen, der explizit sowohl finanzielle als auch nichtfinanzielle Ziele einschliesst, da das Programm fast immer auf beides ausgelegt ist. Finanzielle Kennzahlen sind klar definiert: IRR im Vergleich zur Benchmark, Total Value to Paid-In Capital (TVPI) und die Verlustquote im Vergleich zu einem Referenz-Seed- oder Growth-Portfolio. Diese Kennzahlen sollten ehrlich berechnet werden – einschliesslich Positionen, die abgewertet oder vollständig abgeschrieben wurden – und dem übergeordneten Governance-Gremium der Familie, typischerweise dem Familienrat oder einem entsprechenden Gremium, mindestens jährlich berichtet werden.
Nichtfinanzielle Kennzahlen sind umstrittener, aber ebenso wichtig. Wenn ein primäres Ziel des Programms die Entwicklung der nächsten Generation ist, könnten relevante Kennzahlen umfassen: die Anzahl der Next-Gen-Familienmitglieder, die sich strukturiert am Programm beteiligt haben; das Ausmass, in dem investierte Next-Gens externe Beziehungen und Fähigkeiten entwickelt haben, die über familiäre Netzwerke allein hinausgehen; und das Ausmass, in dem das Programm Nachfolgeinteressen und -fähigkeiten geklärt hat. Einige Familien nutzen einen Balanced-Scorecard-Ansatz, der finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen explizit gewichtet – mit vom Familienrat im Voraus vereinbarten Gewichtungen – sodass ein Jahr mit schwachen finanziellen Renditen aber starken Entwicklungsergebnissen mit der angemessenen Nuanciertheit bewertet wird und nicht nur durch eine finanzielle Brille.
Ein Venture-Programm, das Kapital zurückbringt, aber keine Next-Gen-Entwicklung bewirkt, hat einen Zweck erfüllt. Ein Programm, das exzellente Next-Gen-Entwicklung erzeugt, aber Kapital vernichtet, hat einen Zweck auf unvertretbarem Kosten der anderen erfüllt. Beide Dimensionen erfordern von Anfang an eine explizite Messung.
Deal Flow aufbauen – ohne zur leichten Beute zu werden
Eine der weniger diskutierten operativen Herausforderungen für Family Offices, die Next-Gen-Venture-Programme betreiben, ist die Deal-Flow-Qualität. Sobald ein Family Office als Quelle von Frühphasenkapital mit Next-Gen-Ausrichtung bekannt wird, zieht es Anfragen an – sowohl aus der Familie als auch von externen Unternehmern, die eine niedrigere Due-Diligence-Schwelle oder entgegenkommendere Konditionen als bei institutionellen Alternativen vermuten. Das Management eingehender Deal Flows erfordert einen dokumentierten Eintrittsprozess: eine standardisierte Informationsanfrage, einen vorläufigen Screening-Rahmen und eine klare Kommunikation an Antragsteller über erwartete Zeitrahmen und Bewertungskriterien. Ohne dies wird die Zeit des Investment Committee von informellen Gesprächen aufgezehrt, die implizite Verpflichtungen erzeugen, bevor überhaupt eine formale Bewertung stattgefunden hat.
Beziehungen zu institutionellen Co-Investoren – etablierten Venture-Fonds, Family-Office-Netzwerken wie dem SIFFO in der Schweiz oder der DVFA in Deutschland sowie Angel-Syndikaten – bieten einen Qualitätsfilter, dem Family Offices mit eigenständigen Programmen fehlt. Wenn ein Vorschlag über einen Co-Investor eingeht, dem das Family Office vertraut, hat er bereits einen ersten Screen bestanden. Die Aufgabe des Family Office ist dann eine ergänzende Beurteilung und nicht die primäre Originierung und Due Diligence – eine effizientere Nutzung begrenzter interner Ressourcen. Der Kompromiss ist eine reduzierte Kontrolle über die Dealauswahl, was manche Familien kulturell schwer finden; die Alternative – jeden Deal intern zu originieren, zu strukturieren und zu überwachen – ist jedoch nur bei Vermögensgrössen realistisch, die ein dediziertes Venture-Team rechtfertigen.
Regulatorische und Reporting-Anforderungen für familiäre Venture-Strukturen
Family Offices, die Kapital über strukturierte Vehikel einsetzen – SPVs, Co-Investment-LPs oder interne Fondsstrukturen –, können sich mit regulatorischen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, die eher für kollektive Anlageinstrumente als für Direktinvestoren gelten. Die AIFMD gilt in der EU für Vehikel, die Kapital von mehreren Investoren einwerben und gemäss einer definierten Anlagepolitik zum Vorteil dieser Investoren investieren. Viele Family-Office-SPVs fallen nicht in den AIFMD-Anwendungsbereich, weil sie einen Einzelinvestor umfassen oder als Familienvehikel strukturiert sind. Sobald jedoch mehrere Familienzweige über ein gemeinsames Vehikel investieren oder das Vehikel Kapital von Familienmitarbeitern oder Beratern akzeptiert, wird die AIFMD-Analyse wesentlich. In der Schweiz ist analog zu prüfen, ob ein Vehikel als kollektive Kapitalanlage nach KAG qualifiziert und damit einer FINMA-Bewilligungspflicht unterliegt.
Family Offices, die über ihren regulatorischen Status unsicher sind, sollten vor der Errichtung eines gemeinsamen Vehikels ein formelles Rechtsgutachten einholen, anstatt auf die Annahme zu vertrauen, dass familiäre Beziehungen sie von kollektiven Anlagevorschriften ausnehmen. Die Kosten dieses Gutachtens sind trivial verglichen mit den Kosten einer nachfolgenden regulatorischen Verletzung. CRS- und FATCA-Meldepflichten gelten auf Kontoebene und verpflichten Finanzinstitute – einschliesslich Depotbanken und Verwaltungsstellen familiärer Venture-Vehikel – zur Identifikation und Meldung von Kontrollpersonen und wirtschaftlich Berechtigten. Die Ausweitung des CRS auf über 100 Jurisdiktionen bedeutet, dass geografische Diversifizierung nicht länger die Meldetransparenz bietet, die sie einst bot.
Praktische Empfehlungen für Familien am Beginn eines Venture-Programms
Für Familien am Beginn dieses Weges ist die Reihenfolge der Entscheidungen ebenso wichtig wie die Einzelentscheidungen selbst. Erste Priorität ist Policy vor Deployment: Bevor Kapital in ein bestimmtes Venture committiert wird, sollte die Familie eine schriftliche Venture-Investitionsrichtlinie erarbeiten, die Allokationslimiten, Stage-Fokus, Preismethodik, Governance-Struktur und Erfolgsmessung adressiert. Dieses Dokument sollte vom Familienrat oder dem entsprechenden Governance-Gremium genehmigt werden – nicht nur vom Chief Investment Officer. Seine Existenz bietet einen Referenzpunkt für jede nachfolgende Entscheidung und eine Verteidigung gegen die schleichende Ausweitung des Programmumfangs, die entsteht, wenn jede Einzelinvestition isoliert beurteilt wird.
Zweite Priorität ist externes Anchoring: Die ersten zwei oder drei Investitionen sollten – wo immer möglich – neben etablierten institutionellen Co-Investoren getätigt werden, deren Due-Diligence-, Pricing- und Dokumentationsstandards eine Marktreferenz bieten. Das ist keine dauerhafte Einschränkung, schafft aber eine empirische Ausgangsbasis, anhand derer das Family Office seine eigenen Fähigkeiten kalibrieren kann. Dritte Priorität ist eine ehrliche Kapazitätsbeurteilung: Das Family Office sollte die intern für das Portfolio-Management erforderliche Zeit und Expertise prüfen und entweder die entsprechenden Lücken durch Neueinstellungen schliessen oder die Programm-Ambitionen der vorhandenen Kapazität anpassen. Die Familien, die über mehrere Generationen hinweg wirklich erfolgreiche Venture-Programme aufgebaut haben – und solche gibt es durchaus im DACH-Raum sowie in Nordamerika und Asien –, haben dieses Programm ausnahmslos als langfristige institutionelle Kompetenz behandelt, die einen kontinuierlichen Investitionsaufwand erfordert, und nicht als opportunistische Aktivität, die je nach Marktlage auf- und abgebaut werden kann.
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