Investment Strategy

Investment Policy Statement für Family Offices (2024)

Ein IPS, das eine Generation überdauert – nicht nur einen Marktzyklus.

Editorial Team7 Min. Lesezeit
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Photo: Hanna Pad / Pexels

Kernaussagen

  • Ein IPS muss klar zwischen Risikotoleranz (psychologische Verlustbereitschaft) und Risikotragfähigkeit (finanzielle Verlustabsorption) unterscheiden – wer beides vermischt, begeht einen der folgenreichsten Governance-Fehler im Family-Office-Bereich.
  • Der strukturelle Kern eines robusten IPS umfasst sechs Abschnitte: Zweck und Geltungsbereich, Governance-Autorität, Anlageziele, Asset-Allocation-Politik, Risikomanagement-Rahmen und Überprüfungsrhythmus.
  • Strategische Asset-Allocation-Bandbreiten – statt starrer Zielquoten – geben dem Anlageausschuss den notwendigen Handlungsspielraum, um auf Marktverwerfungen zu reagieren, ohne jedes Mal eine formelle IPS-Änderung anstoßen zu müssen.
  • Die Liquiditätspolitik verdient einen eigenen Abschnitt: mit Mindestliquiditätsreserven als Prozentsatz des Gesamtvermögens und dem Zeitrahmen, innerhalb dessen das Portfolio definierte Cashflow-Verpflichtungen erfüllen können muss.
  • Der IPS-Überprüfungsrhythmus sollte zwei Frequenzen umfassen: eine jährliche operative Überprüfung für taktische Anpassungen sowie eine alle drei Jahre stattfindende Governance-Überprüfung, die das sich wandelnde Risikoprofil, die Ziele und die generationellen Prioritäten der Familie neu bewertet.
  • Familien, die in mehreren Jurisdiktionen tätig sind – insbesondere solche, die FATCA, CRS oder BEPS Pillar Two unterliegen – müssen grenzüberschreitende Compliance-Anforderungen direkt im IPS verankern und dürfen diese nicht als separaten Workstream behandeln.
  • Das IPS sollte die Entscheidungskompetenz des Anlageausschusses explizit benennen – einschließlich Quorumanforderungen und des Verfahrens zur Pattsituationsauflösung –, um Governance-Lähmung in Stressphasen zu vermeiden.

Warum die meisten Investment Policy Statements Familien im Stich lassen

Das Investment Policy Statement ist in der Theorie das fundamentale Governance-Dokument jedes ernsthaften Anlageprogramms. In der Praxis sind viele IPS-Dokumente in Family Offices veraltet, zu wenig konkret oder werden als bloße Compliance-Formalität behandelt – statt als lebendes Governance-Instrument. Der Global Family Office Report 2023 von Campden Research hat ergeben, dass weniger als 40 Prozent der Single-Family-Offices ihr IPS jährlich überprüfen und rund 22 Prozent ihr Dokument seit mehr als fünf Jahren nicht mehr formell angepasst haben. Bei einem Asset-Mix, der regelmäßig Private Equity, direkte Immobilienanlagen, Hedge-Fund-Allokationen und grenzüberschreitende Strukturen umfasst, ist ein fünf Jahre altes IPS faktisch ein veraltetes.

Die Konsequenzen sind nicht nur administrativer Natur. Wenn Märkte unter Druck geraten – wie im vierten Quartal 2018, im März 2020 oder während des Zinsschocks 2022 – greifen Anlageausschüsse ohne ein klares, aktuelles IPS auf improvisierte Entscheidungsfindung zurück. Liquidität wird in einer Weise abgerufen, die langfristigen Zielen widerspricht. Mandate driften still und leise. Verantwortlichkeit verschwimmt. Ein sorgfältig ausgearbeitetes IPS verhindert diese Risiken nicht vollständig, aber es liefert das institutionelle Gedächtnis und den Entscheidungsrahmen, der kohärente Governance auch unter Druck ermöglicht.

Die sechs Strukturabschnitte eines dauerhaften IPS

Ein IPS für ein Family Office zu strukturieren unterscheidet sich grundlegend von den institutionellen Pensionskassen-Vorlagen, an denen sich viele Berater irrtümlicherweise orientieren. Family Offices tragen besondere Merkmale: multigenerationale Begünstigtenstrukturen, illiquide Direktinvestitionsportfolios, konzentrierte Altpositionen, eingebettete philanthropische Mandate – und häufig die Präferenzen eines Gründungsprinzipals, der gleichzeitig als Begünstigter und Entscheidungsträger agiert. Das Dokument muss all dem gerecht werden, ohne unüberschaubar zu werden.

Abschnitt 1: Zweck, Geltungsbereich und Rechtsträger-Mapping

Der einleitende Abschnitt sollte präzise definieren, welche Vermögenswerte und Rechtsträger dem IPS unterstehen. Verwaltet ein Family Office Vermögen beispielsweise über einen Luxemburger RAIF, eine Liechtensteinische Stiftung, ein Schweizer Wertschriftendepot und ein direkt gehaltenes Immobilienportfolio, muss das IPS festlegen, ob alle vier unter dieses eine Dokument fallen oder ob für einzelne Vehikel eigenständige Nebenmandate bestehen. Unklarheiten hier verursachen reale Probleme bei externen Prüfungen durch Treuhänder oder die FINMA sowie beim Eintritt neuer Familienmitglieder oder professioneller Stiftungsräte in die Governance-Struktur. Der Abschnitt sollte auch das anwendbare Recht des Dokuments festlegen – besonders relevant für Familien mit Vermögen in MiFID-II-regulierten Jurisdiktionen, wo die Anlagepolit-Dokumentation mit den Geeignetheitspflichten gemäß Artikel 25 der Richtlinie zusammentrifft.

Abschnitt 2: Governance-Autorität und Ausschussstruktur

Dieser Abschnitt legt fest, wer die Befugnis hat, Anlageentscheidungen zu treffen, zu ratifizieren und zu vetieren. Ein Best-Practice-Rahmen spezifiziert die Zusammensetzung des Anlageausschusses – empfohlen werden drei bis fünf Mitglieder, darunter mindestens ein unabhängiger externer Berater –, Quorumanforderungen für Entscheidungen oberhalb definierter Schwellenwerte sowie ein formelles Interessenkonfliktsprotokoll. Bei Family Offices, in denen ein Prinzipal oder Familienoberhaupt eine Übersteuerungsbefugnis behält, sollte diese explizit dokumentiert werden – einschließlich ihrer Grenzen. Undokumentierte Übersteuerungskultur gehört zu den häufigsten Ursachen von Governance-Zusammenbrüchen in Family Offices während Führungswechseln. Der Abschnitt sollte auch auf die übergeordneten Governance-Dokumente der Familie verweisen – etwa eine Familienverfassung oder einen Gesellschaftervertrag –, um Kohärenz sicherzustellen.

Abschnitt 3: Anlageziele und Zeithorizont

Ziele müssen spezifisch und intern konsistent sein. Ein Ziel wie «Realer Vermögenserhalt über Generationen» ist kein Anlageziel – es ist eine Absichtsbekundung. Ein korrekt formuliertes Ziel könnte lauten: «Erzielung einer netto-annualisierten Realrendite von 4,5 Prozent über rollende Zehnjahreszeiträume, ausreichend zur Finanzierung jährlicher Familienausschüttungen von 3 Prozent des Nettoinventarwerts bei gleichzeitiger Wahrung des inflationsbereinigten Kapitals.» Diese Formulierung verknüpft das Renditeziel direkt mit der Ausschüttungspolitik und dem Erhaltungsmandat, sodass die Asset Allocation in Abschnitt vier rational abgeleitet werden kann. Der Zeithorizont sollte für jedes Kapitalpool explizit angegeben werden – etwa eine Liquiditätsreserve (0–3 Jahre), ein Kernwachstumsportfolio (7–15 Jahre) und ein generationeller Stiftungspool (20+ Jahre).

Abschnitt 4: Strategische Asset-Allocation-Politik

Statt fixer Punktziele sollte die strategische Asset Allocation als Politikbandbreite mit Mittelpunkt ausgedrückt werden. Beispielsweise: globale börsennotierte Aktien 30–45 % (Mittelpunkt 38 %), Private Equity und Venture 15–25 % (Mittelpunkt 20 %), Sachwerte einschliesslich Infrastruktur und Immobilien 10–20 % (Mittelpunkt 15 %), Anleihen und Credit 10–20 % (Mittelpunkt 15 %) sowie Cash und liquide Alternativen 5–15 % (Mittelpunkt 8 %). Die Bandbreitenstruktur gibt dem Anlageausschuss Rebalancing-Spielraum, ohne bei jeder Marktbewegung eine formelle IPS-Änderung auszulösen. Der Abschnitt sollte auch Rebalancing-Auslöser festlegen – kalenderbasiert (Quartalsüberprüfung) und schwellenwertbasiert (Abweichung einer Anlageklasse um mehr als fünf Prozentpunkte vom Mittelpunkt). Wichtig ist auch, wie illiquide Anlagen für das Allokationsmonitoring bewertet werden, da Private-Equity-NAV-Reporting typischerweise um ein Quartal oder mehr verzögert ist.

Abschnitt 5: Risikomanagement und Liquiditätsrahmen

In diesem Abschnitt wird die Unterscheidung zwischen Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit operativ entscheidend. Risikotoleranz ist ein verhaltens- und psychologisches Mass – der Grad an Verlust, den eine Familie emotional verkraften kann, bevor ihre Entscheidungsfindung leidet. Risikotragfähigkeit ist ein finanzielles Mass – der Grad an Verlust, den das Portfolio verkraften kann, ohne die Fähigkeit der Familie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu beeinträchtigen. Beide sind häufig nicht deckungsgleich. Eine Familie der zweiten Generation mit substanziellen illiquiden Immobilienbeständen kann eine niedrige Risikotragfähigkeit aufweisen (erheblicher Schuldendienst, geringe Liquiditätsreserven), aber eine hohe geäusserte Risikotoleranz haben. Ein IPS, das nach Toleranz statt nach Tragfähigkeit steuert, wird früher oder später eine Liquiditätskrise produzieren.

Risikotragfähigkeit – nicht Risikotoleranz – muss die Obergrenze des Portfoliorisikos bestimmen. Toleranz informiert die Kommunikation; Tragfähigkeit bestimmt die Portfoliokonstruktion.

Die Liquiditätspolitik innerhalb dieses Abschnitts sollte eine Mindestliquiditätsreserve festlegen – typischerweise 12 bis 24 Monate der prognostizierten Ausschüttungen, Familienausgaben und Schuldendienstverpflichtungen, gehalten in Instrumenten, die innerhalb von 30 Tagen realisierbar sind. Bei einem Family Office mit jährlichen Cashflow-Verpflichtungen von CHF 4 Millionen entspricht dies einem Mindestliquiditätspuffer von CHF 4–8 Millionen in kurzlaufenden Investment-Grade-Instrumenten oder Cash-Äquivalenten. Der Abschnitt sollte auch maximale Illiquiditätsgrenzen festlegen – in der Regel nicht mehr als 35–40 % des Gesamtportfolios in Anlagen mit Rückgabefristen von über 12 Monaten – und Stresstests gegenüber Szenarien vorschreiben, einschliesslich eines 30-prozentigen Drawdowns bei börsennotierten Aktien gleichzeitig mit einer sechsmonatigen Verzögerung bei Private-Equity-Ausschüttungen.

Abschnitt 6: Compliance, Reporting und grenzüberschreitende Verpflichtungen

Für Familien mit Vermögen oder Begünstigten in mehreren Jurisdiktionen ist dieser Abschnitt unverzichtbar. Das IPS muss die Meldepflichten der Familie unter FATCA und dem OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch (CRS) identifizieren, Entitäten benennen, die als Passive Non-Financial Entities unter CRS qualifizieren, und AIFMD-Pflichten für gepoolte Vehikel mit EU-Bezug aufzeigen. Für Familien, deren Strukturen unter BEPS Pillar Two fallen könnten – insbesondere relevant ab einem konsolidierten Jahresumsatz von EUR 750 Millionen auf Gruppenebene – sollte das IPS die Mindestbesteuerung von 15 % und deren Implikationen für Strukturierungsentscheidungen vermerken. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung durch spezialisierte Steueranwälte oder FINMA-regulierte Berater, stellt aber sicher, dass Compliance-Bewusstsein in die Anlage-Governance eingebettet ist und nicht in einer Silostruktur versinkt.

Überprüfungsrhythmus: das Zwei-Frequenzen-Modell

Ein IPS, das nur dann überprüft wird, wenn etwas schiefläuft, ist kein Governance-Dokument – es ist ein Krisenhandbuch. Best Practice sieht Überprüfungen in zwei verschiedenen Frequenzen vor, mit jeweils unterschiedlichem Umfang und Teilnehmerkreis.

Die jährliche operative Überprüfung untersucht, ob die aktuelle Asset Allocation innerhalb der Politikbandbreiten verbleibt, ob Manager-Mandate wie vereinbart umgesetzt werden, ob der Liquiditätspuffer angesichts der Cashflows des Vorjahres noch ausreicht und ob neue regulatorische Entwicklungen – etwa eine Änderung der CRS-Meldepflichten oder aktualisierte Umsetzungsfristen für AIFMD II – IPS-Anpassungen erfordern. Diese Überprüfung wird vom Anlageausschuss und dem Chief Investment Officer durchgeführt, und ihre Schlussfolgerungen werden in formellen Protokollen dokumentiert.

Die Drei-Jahres-Governance-Überprüfung ist eine grundlegendere Neubewertung. Sie sollte den vollständigen Anlageausschuss, die massgeblichen Familienprinzipale und in den meisten Fällen einen externen Governance-Berater einbeziehen. Der Umfang erstreckt sich auf eine Neubewertung der Risikotragfähigkeit der Familie (die sich mit Bilanzen, Familienstrukturen und Verpflichtungen verändert), eine Überprüfung der Renditeziele im Licht aktueller Kapitalmarktannahmen, eine Berücksichtigung generationeller Prioritäten, wenn die nächste Generation beginnt, sich mit dem Familienvermögen auseinanderzusetzen, sowie eine formelle Beurteilung, ob die Governance-Struktur selbst – Ausschusszusammensetzung, Quorumregeln und Autoritätsrahmen – noch zweckmässig ist. Untersuchungen legen nahe, dass Vermögensübergaben innerhalb von Familien häufiger scheitern, wenn Governance-Dokumente in den fünf Jahren vor einem Generationenwechsel nicht aktualisiert wurden. Die Drei-Jahres-Überprüfung ist der strukturelle Mechanismus zur Prävention dieses Scheiterns.

Das IPS in die übergeordnete Familien-Governance-Architektur integrieren

Das IPS funktioniert nicht isoliert. Seine Wirksamkeit hängt davon ab, wie kohärent es mit der übergeordneten Governance-Architektur der Familie verknüpft ist: der Familienverfassung (die Werte und langfristige Ausrichtung definiert), dem Trustverhältnis oder Gesellschaftsvertrag (der rechtliche Verpflichtungen festlegt), der Ausschüttungspolitik (die die Liquiditätsanforderungen treibt, welche das Anlagerisiko begrenzen) und dem operativen Handbuch des Family Office (das die tägliche Umsetzung regelt). Wenn diese Dokumente unabhängig voneinander durch verschiedene Berater zu verschiedenen Zeitpunkten verfasst werden, entstehen Widersprüche. Ein Trustverhältnis, das verlangt, Ausschüttungen ausschliesslich aus Erträgen zu finanzieren, steht im Konflikt mit einem Total-Return-IPS, das Dividenden reinvestiert und Vermögensverkäufe zur Ausschüttungsfinanzierung vorsieht. Eine Familienverfassung, die jährlich 10 % der Mittel für philanthropische Zwecke vorsieht, muss im Liquiditätsrahmen des IPS abgebildet sein.

Die praktische Empfehlung lautet: Bei jeder Neuerstellung oder wesentlichen Überarbeitung eines IPS einen Dokumenten-Konsistenz-Audit durchzuführen. Jede wesentliche Verpflichtung im IPS – Renditeziel, Liquiditätspuffer, Illiquiditätsgrenze, Rebalancing-Auslöser – sollte den entsprechenden Bestimmungen in den anderen Governance-Dokumenten der Familie gegenübergestellt werden. Wo Inkonsistenzen bestehen, sind diese explizit, schriftlich und unter Mitwirkung von Rechts- und Anlageberatern zu lösen. Ein IPS, das die vollständigen Einschränkungen und Verpflichtungen der Familie genau widerspiegelt, ist ein wirklich nützliches Governance-Instrument. Eines, das dies nicht tut, ist bestenfalls dekorativ und schlimmstenfalls aktiv irreführend für neue Treuhänder, eintretende Familienmitglieder oder externe Prüfer, die die Governance-Standards der Familie beurteilen.

Die Langlebigkeit des IPS über Generationen hinweg hängt nicht von der Raffinesse seines Asset-Allocation-Rahmens ab, sondern von der Klarheit und Konsistenz seiner Governance-Bestimmungen – jener Abschnitte, die die meisten Berater zuletzt und am wenigsten sorgfältig ausarbeiten.

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