Co-Investment-Programme für Single Family Offices
Wie Unternehmerfamilien direkten Zugang zu Top-Transaktionen gewinnen – ohne doppelte Gebührenbelastung.

Kernaussagen
- •Die Beziehungsökonomie mit dem GP entscheidet über den Zugang zu Co-Investments weit mehr als die blosse Kapitalhöhe – Familien mit Fondsbeteiligungen von 10–25 Mio. CHF/EUR erhalten selten bevorzugte Co-Investment-Rechte ohne gezielte Positionierung.
- •Typische Co-Investment-Konditionen sehen weder Management Fee noch Carried Interest vor; Nebenkosten für Rechtsberatung, Due Diligence und Monitoring können bei kleineren Tickets jedoch 40–80 Basispunkte effektiver Zusatzkosten verursachen.
- •Transaktionsbezogene Entscheidungen erfordern ein Zeitfenster von häufig nur 72–96 Stunden. Familien ohne vorab genehmigte Entscheidungsvollmachten werden Allokationen regelmässig verpassen.
- •Adverse Selection ist ein wesentliches und unterschätztes Risiko: GPs priorisieren Co-Investments in Deals, wo sie Kapital benötigen – nicht zwingend dort, wo ihre Überzeugung am stärksten ist. Dieses Muster variiert jedoch erheblich je nach Managerqualität.
- •Die operative Infrastruktur – LP-Gesellschaftsstruktur, FATCA/CRS-Dokumentation sowie AIFMD-konforme Co-Investment-Vehikel – muss vor dem ersten Opportunity bereitstehen, nicht erst danach.
- •Familien sollten mindestens drei bis fünf aktive GP-Beziehungen aufgebaut haben, bevor sie auf kontinuierlichen Deal Flow zählen. Die ersten 18–24 Monate eines Co-Investment-Programms sollten als Beziehungsaufbauphase und nicht als Investitionsphase verstanden werden.
- •BEPS Pillar Two mit dem globalen Mindeststeuersatz von 15 % schafft neue Komplexität für Co-Investment-Vehikel in klassischen Niedrigsteuerstandorten und erfordert eine vorausschauende Strukturierungsprüfung.
Die wirtschaftliche Logik hinter Co-Investments
Die Attraktivität von Co-Investments für Single Family Offices liegt auf der Hand: direkte Beteiligung neben einem General Partner an einer konkreten Transaktion – in der Regel ohne Management Fee und ohne Carried Interest. Bei einem klassischen Private-Equity-Fonds mit 2 % Management Fee und 20 % Carry kann bereits die Verlagerung von 30 % des eingesetzten Kapitals in Co-Investments die Gesamtkostenbelastung spürbar reduzieren. Eine Familie mit 50 Mio. CHF Private-Equity-Engagement, die auf das gesamte Volumen Standardkonditionen zahlt, könnte über eine Fondslaufzeit von zehn Jahren – Gebühren plus Carry bei einem 2x-Bruttomultiplikator – eine effektive Gesamtkostenquote von rund 6–8 % des investierten Kapitals tragen. Die Umleitung von 15 Mio. CHF in gebührenfreie Co-Investments komprimiert diese Blended-Cost-Rate erheblich. Dies ist besonders relevant im aktuellen Umfeld, in dem die Nettorenditeerwartungen für Buyout-Fonds gemäss den Benchmarking-Daten von Cambridge Associates (2023) auf 12–15 % moderiert haben.
Doch die Null-Gebühren-Prämisse verschleiert reale Kosten. Rechtsberatung für jede Co-Investment-Transaktion – Verhandlung von Side Letters, Prüfung der Co-Investment-Vereinbarungen, Strukturierung des Beteiligungsvehikels – kostet je nach Komplexität und Jurisdiktion typischerweise 15.000–40.000 CHF pro Deal. Monitoring, Reisen zu Management-Präsentationen und interner Personalaufwand kommen hinzu. Für eine Familie, die Tickets von 2–3 Mio. CHF schreibt, können diese Nebenkosten 80–100 Basispunkte des investierten Betrags ausmachen und den Gebührenvorteil damit teilweise aufzehren. Familien, die echten wirtschaftlichen Nutzen aus Co-Investment-Programmen ziehen, tendieren zu Tickets ab 5 Mio. CHF, bei denen die fixen Transaktionskosten unter 40 Basispunkte fallen und die Gebührenarbitrage tatsächlich ins Gewicht fällt.
GP-Beziehungsökonomie: Was Zugang wirklich kostet
Zugang zu Co-Investments ist kein vertragliches Recht – es ist ein relationales Privileg. Die meisten Co-Investment-Bestimmungen in Limited-Partnership-Agreements verwenden eine Kann-Formulierung statt einer Muss-Klausel: Der GP «kann» bestimmten LPs Co-Investment-Möglichkeiten anbieten, ist aber nicht verpflichtet. Um zu verstehen, warum GPs Co-Investment-Zugang gewähren, muss man ihre Ökonomie und Anreizstruktur verstehen.
Ein GP bietet Co-Investments aus einem von drei Gründen an: um Konzentrationsrisiken zu reduzieren, indem er zusätzliches Kapital für einen grossen Deal einbringt, ohne die Diversifikationsvorgaben des Fonds zu verletzen; um eine Transaktion zu finanzieren, die das verbleibende verfügbare Kapital des Fonds übersteigt; oder um strategisch wichtige LPs zu belohnen, deren Unterstützung Reputations- oder Beziehungswert hat. Für Single Family Offices ist der dritte Weg der relevante – und er erfordert gezielte Pflege. Eine Familie, die 15 Mio. CHF in einen 3-Mrd.-CHF-Buyout-Fonds investiert, repräsentiert 0,5 % der LP-Basis – eine wirtschaftlich kaum bedeutsame Position, sofern nicht spezifische Eigenschaften hinzukommen, die der GP schätzt: Entscheidungsschnelligkeit, Diskretion, langfristige Orientierung, operative Expertise in einer relevanten Branche oder das Potenzial für eine grössere künftige Kapitalbeteiligung.
Co-Investment-Zugang fliesst zu LPs, die Probleme für GPs lösen – nicht nur zu denjenigen, die grosse Fondschecks schreiben. Ein Commitment von 15 Mio. CHF einer Familie mit Branchenexpertise und einem 72-Stunden-Entscheidungsprozess ist den meisten Managern mehr wert als eine 50-Mio.-CHF-Beteiligung eines träge agierenden institutionellen Investors.
Familien sollten jede neue GP-Beziehung mit einem expliziten Gespräch über Co-Investment-Erwartungen beginnen – noch vor der Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags. Ein Right of First Offer auf Co-Investments ab einem definierten Mindestschwellenwert – etwa 3 Mio. CHF – ist für Familien mit Fondsbeteiligungen ab 10 Mio. CHF bei etablierten Mid-Market-Managern verhandelbar. Familien, die sich bei Emerging Managers bereits beim First Close engagieren, wo ihr Kapital katalytischer Wirkung hat, erreichen häufig stärkere Vorzugskonditionen – darunter echte Right-of-First-Offer-Klauseln anstelle von Best-Efforts-Formulierungen.
Ticket-Grösse und Portfoliokonstruktion
Die Dimensionierung von Co-Investment-Tickets erfordert einen anderen Denkrahmen als die Bemessung von Fondsbeteiligungen. Fondsbeteiligungen werden über drei bis fünf Jahre abgerufen, wobei Capital Calls das Konzentrationsrisiko glätten. Ein Co-Investment ist eine Einzelwette auf ein Unternehmen und eine Transaktion – ohne einen solchen Diversifikationsmechanismus. Eine Familie, die 15 % ihres Alternatives-Portfolios – beispielsweise 12 Mio. CHF eines 80-Mio.-CHF-Alternatives-Buchs – in ein einziges Co-Investment allokiert, erzeugt eine Konzentration, die die meisten institutionellen Portfoliokonstruktionsframeworks als übermässig für einen Einzelnamen kennzeichnen würden.
Der praktische Ansatz der erfahrensten Single Family Offices besteht darin, Co-Investments auf 1–3 % des gesamten investierbaren Vermögens pro Transaktion zu begrenzen, wobei das gesamte Co-Investment-Portfolio nicht mehr als 15–20 % der Alternatives-Allokation ausmachen sollte. Dies ermöglicht eine wirtschaftlich sinnvolle Beteiligung – Tickets, die gross genug sind, um zu zählen – und bewahrt gleichzeitig die Diversifikation. Für eine Familie mit 200 Mio. CHF investierbarem Vermögen und einer Alternatives-Quote von 30 % (60 Mio. CHF) impliziert dies individuelle Co-Investment-Tickets von 2–6 Mio. CHF und ein aggregiertes Co-Investment-Buch von 9–12 Mio. CHF über sechs bis zehn Positionen, aufgebaut über drei bis fünf Jahre.
Geographische und sektorale Konzentration verdienen gleiche Aufmerksamkeit. Familien erhalten Co-Investment-Flow typischerweise aus ihren bestehenden GP-Beziehungen, was per Definition die Sektoren und Regionen widerspiegelt, die diese GPs bevorzugen. Eine Familie mit drei Buyout-Fonds-Beziehungen, die alle auf nordamerikanisches oder deutschsprachiges Healthcare ausgerichtet sind, wird überwiegend Healthcare-Co-Investment-Flow erhalten – und damit eine Sektorkonzentration erzeugen, die möglicherweise nicht mit den übergeordneten Portfoliozielen der Familie übereinstimmt. Eine bewusste GP-Selektion mit Blick auf die Co-Investment-Portfoliokonstruktion – statt als nachträgliche Überlegung – ist ein Merkmal der ausgereifteren Single-Family-Office-Programme.
Transaktionsbezogene Entscheidungsfindung: Der operative Engpass
Der mit Abstand häufigste Grund, warum Single Family Offices Co-Investment-Möglichkeiten verpassen, ist nicht der fehlende Deal-Zugang – sondern die Entscheidungsgeschwindigkeit. In Gesprächen mit Placement Agents und GP-Investor-Relations-Teams lautet das konsistente Feedback: Family Offices erhalten Co-Investment-Angebote, reagieren jedoch nicht innerhalb des verfügbaren Zeitfensters. Der typische Ablauf vom ersten Co-Investment-Angebot bis zur GP-Commitmentfrist beträgt bei grösseren Transaktionen fünf bis zehn Werktage, bei zeitkritischen Deals oder kleineren Add-on-Akquisitionen, bei denen der GP eine rasche LP-Bestätigung zum Closing benötigt, verdichtet sich dieses Fenster auf 72–96 Stunden.
Institutionelle Investoren mit monatlich tagenden Investmentausschüssen sind strukturell nicht in der Lage, an schnell bewegenden Co-Investments teilzunehmen. Single Family Offices haben hier einen echten strukturellen Vorteil – Entscheidungen können prinzipiell von einem Principal innerhalb von Stunden getroffen werden, nicht erst nach Wochen –, aber nur wenn die Governance-Strukturen darauf ausgelegt sind, diesen Vorteil zu nutzen. Familien, die wirksame Co-Investment-Programme aufbauen, etablieren typischerweise einen vorab genehmigten Co-Investment-Rahmen: ein definiertes Investitionskriterien-Dokument, eine vorab freigegebene Due-Diligence-Checkliste, einen vorab beauftragten externen Rechtsberater auf Retainer-Basis sowie eine klare Vollmacht des Principals, innerhalb definierter Parameter zuzusagen – etwa bis zu 5 Mio. CHF in Sektoren, die der Familie vertraut sind, mit anschliessender Berichterstattung an ein etwaiges Advisory Board.
Adverse-Selection-Risiko aktiv managen
Adverse Selection bei Co-Investments ist ein in Wissenschaft und Praxis gut dokumentiertes Phänomen. Die Befürchtung: GPs bieten Co-Investments in Deals an, bei denen sie weniger überzeugt sind – weil sie externes Kapital zum Closing benötigen –, und nicht in ihren stärksten Überzeugungspositionen, wo sie die Fondsbeteiligung maximieren würden. Eine Preqin-Analyse aus dem Jahr 2019, die 1.200 Co-Investment-Transaktionen untersuchte, stellte fest, dass Co-Investments im Median einen Brutto-IRR erzielten, der rund 100–150 Basispunkte unter dem Gesamt-IRR des Hauptfonds auf vergleichbarer Vintage-Basis lag – wobei die Streuung gross war und Top-Quartile-Manager keinen solchen Abschlag zeigten.
Die praktische Konsequenz besteht nicht darin, Co-Investments zu meiden, sondern eigenständiges Urteilsvermögen anzuwenden, anstatt sich ausschliesslich auf die GP-Überzeugung zu verlassen. Ein Family Office, das ein Co-Investment akzeptiert, sollte eine eigene, dem Ticketvolumen angemessene kommerzielle und finanzielle Due Diligence durchführen – und nicht lediglich die Investitionsthese des GPs bestätigen. Das bedeutet: Branchenadvisoren für wesentliche Transaktionen hinzuzuziehen, den Datenraum unabhängig zu prüfen und eine eigene Bewertungseinschätzung zu bilden, die nicht ausschliesslich am Einstiegsmultiplikator des GPs verankert ist. Familien, die Co-Investments als passive Fondserweiterungen behandeln statt als Direktinvestitionen, akkumulieren über die Zeit Adverse-Selection-Risiken.
Operative und regulatorische Infrastruktur
Der operative Aufwand eines Co-Investment-Programms wird von Familien, die erstmals in diesen Bereich einsteigen, regelmässig unterschätzt. Anders als eine Fondsbeteiligung – die einmalig Zeichnungsunterlagen, jährlich einen Steuerausweis (K-1 oder äquivalent) sowie periodische Capital-Call- und Ausschüttungsmitteilungen generiert – ist jedes Co-Investment eine eigenständige Rechtseinheit mit eigenen Zeichnungsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Informationsrechten und Exit-Mechanismen.
Die Strukturierung von Beteiligungsvehikeln erfordert vorausschauende Planung. Viele GPs strukturieren Co-Investment-Vehikel als Delaware Limited Partnerships oder Cayman Islands Exempted Limited Partnerships. Die LP-Einheit des Family Office muss für FATCA- und Common-Reporting-Standard (CRS)-Zwecke mit diesen Strukturen kompatibel sein. Ein Family Office, das über eine komplexe Trust-Struktur oder eine mehrstufige Holdinggesellschaft investiert, muss seine FATCA-Klassifikation sowie die W-8-Serien- oder CRS-Selbstauskunftsdokumentation vorab aktualisieren – ein Prozess, der, wenn er erst nach Eingang eines Deals initiiert wird, zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
Europäische Familien – insbesondere in der DACH-Region – sehen sich zusätzlichen Anforderungen nach der AIFMD gegenüber. Ist ein Co-Investment-Vehikel als Alternativer Investmentfonds (AIF) strukturiert und handelt der GP als Alternative Investment Fund Manager (AIFM), greifen die Marketing- und Beteiligungsbeschränkungen der AIFMD, einschliesslich der Unterscheidung zwischen professionellen Anlegern und Privatanlegern gemäss MiFID II. Familien, die über Strukturen in EU-Mitgliedstaaten investieren, sollten vor der Beteiligung an Co-Investment-Programmen, die von Nicht-EU-GPs gemanagt werden, ein schriftliches Rechtsgutachten zur AIFMD-Anwendbarkeit einholen. In der Schweiz ist zudem die FINMA-Regulierung zu beachten, insbesondere das Kollektivanlagegesetz (KAG) sowie die Anforderungen des FIDLEG, die bei strukturierten Co-Investment-Vehikeln mit Schweizer Beteiligung relevant werden können.
BEPS Pillar Two – das globale Mindeststeuersystem der OECD mit einem effektiven Steuersatz von 15 % für grosse multinationale Konzerne, das mittlerweile in über 35 Jurisdiktionen – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz – umgesetzt oder in Umsetzung ist – schafft eine neue Schicht struktureller Analyse für Co-Investments, die in klassischen Niedrigsteuervehikeln gehalten werden. Während die meisten Single Family Offices unterhalb der Konsolidierungsumsatzschwelle von 750 Mio. EUR liegen, die die Income Inclusion Rule direkt auslöst, können die Portfoliounternehmen, an denen sie sich co-investieren, in den Anwendungsbereich fallen. Die steuerliche Behandlung von Co-Investment-Renditen, die über bestimmte Offshore-Vehikel fliessen, kann durch die Qualified Domestic Minimum Top-Up Tax-Regeln im Heimatland des Unternehmens beeinflusst werden. Familien, die neue Co-Investment-Vehikel strukturieren, sollten eine Pillar-Two-Folgenabschätzung als Bestandteil der standardmässigen steuerlichen Vorabprüfung in Auftrag geben.
Ein nachhaltiges Programm aufbauen
Familien, die wirksame Co-Investment-Programme dauerhaft betreiben, teilen mehrere gemeinsame Eigenschaften jenseits des Kapitals. Sie betrachten GP-Beziehungen als langfristige Partnerschaften und investieren entsprechend Zeit – sie nehmen an Jahresversammlungen teil, vermitteln Portfoliounternehmen-Kontakte, wo sinnvoll, und pflegen die Kommunikation zwischen Fondszyklen, anstatt nur zum Zeitpunkt der Reinvestitionsentscheidung in Erscheinung zu treten. Sie staffeln entsprechend: Ein Co-Investment-Programm jeder bedeutsamen Grössenordnung erfordert mindestens einen dedizierten Investmentexperten mit Private-Equity-Analysekompetenz und der Kapazität, rasch auf Möglichkeiten reagieren zu können. Der Versuch, ein Co-Investment-Programm als Nebenaufgabe neben dem übergeordneten Portfoliomanagement zu betreiben, liefert konsistent suboptimale Ergebnisse.
Sie pflegen zudem interne Transparenz über die tatsächlichen Kosten und Ergebnisse des Programms. Die Verfolgung der Co-Investment-Performance auf Deal-by-Deal-Basis – inklusive aller Kosten, nicht nur der GP-berichteten Renditen – im Vergleich zum Alternativszenario einer erhöhten Fondsbeteiligung ist der einzig ehrliche Weg zu beurteilen, ob das Programm Nettowert schöpft. Ein Co-Investment-Portfolio mit 14 % Netto-IRR klingt attraktiv, bis es dem 16 % Netto-IRR des Fonds gegenübergestellt wird – nach Berücksichtigung des internen Managementaufwands und der Transaktionskosten der Familie. Dieser Vergleich sollte jährlich gezogen werden, und Umfang sowie Ausrichtung des Programms sollten entsprechend angepasst werden.
Der Massstab eines Co-Investment-Programms ist nicht die Anzahl der Deals oder die nominalen Gebühreneinsparungen – sondern die Nettorendite nach allen Kosten im Vergleich zur Alternative, die Fondsbeteiligungen bei denselben Managern einfach aufzustocken. Familien, die diesen Vergleich konsequent anstellen, stellen häufig fest, dass die optimale Co-Investment-Allokation selektiver und kleiner ist als ursprünglich angenommen.
Für Familien in der Aufbauphase eines Programms ist die handlungsfähigste Haltung bewusste Geduld. In den nächsten 24 Monaten drei bis fünf hochüberzeugende GP-Beziehungen einzugehen, Co-Investment-Klauseln von Beginn an explizit zu verhandeln, die operative und rechtliche Infrastruktur vor dem ersten Deal aufzubauen und einen schriftlichen Entscheidungsrahmen mit vorab genehmigten Vollmachten zu etablieren – diese Schritte schaffen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Co-Investment-Beteiligung. Wer Deal Flow hetzt, ohne dieses Fundament zu legen, produziert genau jene reaktiven, unzureichend geprüften Commitments, die das Adverse-Selection-Risiko bestätigen, anstatt es zu mindern.
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